"Wallhecken"
Relikte der Kelten oder mittelalterliche Grundgrenzen?


 
In den Wäldern des oberösterreichischen Traunviertels trifft man eine rätselhafte Erscheinung an. Erdwälle von oft beachtlichen Ausmaßen durchziehen viele Waldstücke. Zahlreiche Forscher haben schon davon Notiz genommen. Isoliert betrachtet wurden diese Wälle schon für Rest von Verteidigungsanlagen (so genannte Schanzen) gehalten. Dabei besteht aber meist kein Anhaltspunkt für eine strategische Bedeutung. Ähnliche Wälle im Raum Linz dagegen besitzen diese strategische Bedeutung. Durch Grabungen konnte hier auch schon der Nachweis eines Ursprungs bis in die keltische Epoche (ca. 500 v. Chr. bis 15 v.Chr.) erbracht werden.
Manche Wälle verlaufen entlang von Straßen, jedoch in einem Abstand von mehreren Metern davon. Einige kleine Waldstücke sind mit Wällen "eingefasst". Dies wurde als Reste von Verteidigungsanlagen gedeutet, was aber mit Sicherheit falsch ist.
Es ist daher kein Wunder, dass auch die Wälle in unseren Wäldern einen keltischen Ursprung zugedacht bekamen. Da die Wälle in zahlreichen Wäldern vorkommen und oft beachtliche Netzwerke bilden, musste freilich ein anderer Zweck als der als Verteidigungsanlage gefunden werden. Herbert Jandaurek, ein verdienter Heimatforscher, hat sich in den 50er-Jahren sehr ausführlich mit der Thematik beschäftigt und eine Arbeit veröffentlicht, die nachfolgend ausführlich zitiert ist. Grundsätzlich sind die Feststellungen Jandaureks großteils bis heute gültig und richtig, die Schlussfolgerungen daraus jedoch anzuzweifeln.

 

  Wallsysteme in einem Wald bei Pesenlittring in der Gemeinde Steinerkirchen an der Traun
 
Das Hauptverbreitungsgebiet der von H. Jandaurek als "Wallhecken" titulierten Erdwälle gilt das Gebiet nordöstlich von Sattledt beiderseits der Westautobahn A1. Die Wälle sind jeweils rot eingezeichnet und befinden sich mit ganz wenigen Ausnahmen in Wäldern.
Am 21. August 2001 fand eine Begehung mit den für diese Thema berufensten Fachleuten in Österreich statt. Univ.-Prof. Dr. Otto H. Urban vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Wien und Prof. Dr. Erwin M. Ruprechtsberger vom Linzer Stadtmuseum Nordico sahen sich einige dieser Wälle an und bestätigten die Annahme, dass ein Ursprung im Mittelalter am ehesten zutrifft.
 
Eine außergewöhnliche Häufung der Wälle ist in den Wäldern um Sipbachzell festzustellen. Nirgendwo sonst in Mitteleuropa finden sich derartige Wälle in dieser Dichte. Besonders viele Wälle finden sich in mittelgroßen Wäldern, die mehrere Besitzer haben. Bei genauerer Betrachtung kann man feststellen, dass oft Grenzsteine unmittelbar neben den Wällen stehen. Es handelt sich daher also offenbar um Grenzmarkierungen.

Entstehungszeit?

Da unsere Gegend schon seit der Jungsteinzeit kultiviert ist, kommen alle seitdem hier bestehenden Kulturen in Frage. Ähnliche Wälle wie in unseren Wäldern finden sich vor allem auf den Britischen Inseln und im Westen Frankreichs. Es lag daher nahe, einen keltischen Ursprung zu vermuten. Die Kelten siedelten von etwa 500 v.Chr. an in unserer Gegend. Jüngere Forschungen zeigen aber, dass im Mittelalter (um 1200) die Zuordnung des Grundbesitzes an die Höfe nach "Huben" durchgeführt wurde, wobei auch der Wald aufgeteilt wurde. Ausgespart blieben vorerst die herrschaftlichen Wälder (in denen kaum Wälle vorkommen). Der Schluss liegt also nahe, dass die Wälle ihren Ursprung im späten Mittelalter haben (14./15. Jahrhundert).

Zweck?

Der Zweck als Grundgrenze erscheint schlau, da Wälle nicht so einfach versetzt werden können wie andere Grenzmarkierungen. Doch da einige Wälle sehr hoch errichtet wurden, lässt dies auf einen weiteren Zweck schließen. Sie könnten Teil einer Umzäunung gewesen sein, indem auf die Wälle ein Zaun aus Weidengeflecht gesetzt wurde. Im Mittelalter war es nämlich üblich, die Haustiere (speziell Schweine) in den Wald zu treiben (so genannte Waldweide). Dies wurde aber später verboten, da dadurch die Wälder geschädigt wurden.

Da diese Wälle nirgendwo in der alten Literatur eine Erwähnung finden und noch nie ein archäologischer Fund im Zusammenhang mit den Wällen gemacht wurde, werden sie wohl ewig Rätsel aufgeben.

 

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Auszug aus:
DAS ALPENVORLAND ZWISCHEN ALM UND KREMS
seine frühmittelalterlichen Bodendenkmäler
und die Grundherrschaften

von Herbert Jandaurek
Nr. 15 aus der Schriftenreihe der oö. Landesbaudirektion, Wels 1957

 
Die Wallhecken

Wenn wir die Katastralmappe hinsichtlich der Besitzgrenzen einer eingehenden Durchsicht unterziehen, so finden wir, daß die Fluraufteilung bei der Besiedlung des Landes nach verschiedenen Grundsätzen erfolgte. Diese verschiedene Flurform hängt einerseits mit verschiedenen Zeiträumen zusammen, anderseits mit verschiedenen Methoden, den Boden zu bearbeiten und den zeitbedingten verschiedenen Ackergeräten. Diese auf dem ersten Blick unregelmäßige und willkürliche Aufteilung des Landes zeigt gewisse immer wieder feststellbare Grundsätze der Kolonisation.

Nicht nur die Aufteilung der Grundflächen verrät bestimmte Regeln und Gesetze, sondern auch die menschlichen Siedlungen sind nach solchen errichtet. Ohne in die einzelnen Formen der Gehöfte und Siedlungen einzugehen, können wir auf den ersten Blick auf den Katasterblättern Einzelsiedlungen und zusammengedrängte Wohnstätten unterscheiden.

Während die Einzelhöfe von einer langsam anwachsenden oder friedlichen Erschließung erzählen, zeigen uns Weiler und Dörfer Siedlungsstellen, die durch eine Gemeinschaft geschaffen wurden, sei es aus Not, Zwang oder Gemeinschaftssinn. Insbesondere wurden solche Gemeinschaftssiedlungen im 12. Jahrhundert durch Gemeinschaftsrodungen im Wege der Grundherrschaften durchgeführt. Siedlungen beider Art, Einzelhöfe und Dorfsiedlungen hat es zu allen Zeiten nebeneinander gegeben, aus dem Vorkommen dieser oder jener Siedlungsform der Wohnstätten können wir daher im Gegensatz zu mancher Flurform keine Schlüsse auf die Zeit ihrer Entstehung ziehen.

Wenn wir uns die Frage stellen, bis aus welcher Zeit zurück auf dem Boden unserer Heimat Flurgrenzen erhalten geblieben sein können, so müssen wir an jene ferne Zeit denken, wo dieser Boden von keltischen Volksstämmen besiedelt war. Da auf dem Boden der englischen Inseln Flurgrenzen aus der Keltenzeit unversehrt bis auf unsere Tage gekommen sind, ist es geboten, auch den Boden unserer Heimat nach keltischen Flurgrenzen zu durchforschen.

Im Raume der britannischen Inseln grenzen keltische Siedlungen auf sehr weite Strecken, nahezu über ganze Grafschaften, unmittelbar geschlossen aneinander. In dieser streifenartigen Aufschließung des Landes sind geschlossene Abschnitte aneinander gereiht, die eine Grundfläche von 160 oder 320 englische acres, das sind 64,8 bzw. 129,6 ha, bedecken. Diese Abschnitte Gartron, Garrow oder Quarter genannt, zerfallen wieder in vier Teile bzw. einzelne Besitzungen, Tates genannt, die sonach eine Größe von 40 bzw. 80 acres, d. s. 16,2 bzw. 32,4 ha, haben. Die Größe dieser Siedlungsflächen ist nicht überall gleich, da wegen der verschiedenen Bodengüte statt 4 auch 6 Quarter vorkommen und außerdem die Häuptlinge bei ihren Tates noch Überland besaßen. Auch die Feldeinteilung der Abschnitte, der Tates und Quarters ist eine ganz charakteristische und überall in allen Grafschaften gleich. Sie bilden zahlreiche unregelmäßige, vierseitige und trapezoidische, auch dreieckige oder abgerundete Grundstücke von verschiedener Größe, selten unter, doch auch selten über 4 ha.

Die Feststellung keltischer Siedlungsstellen nach dem Ausmaß ihrer Grundflächen wird bei uns wohl auf Schwierigkeiten stoßen, da der heimatliche Boden, entgegen großer Teile der englischen Inseln, von einem anderen Volk überdeckt wurde. Die einwandernden Bayern haben bei der Landnahme den Boden nach den Grundsätzen der Langfurchenbreiten aufgeteilt und wurden alte bayerische Gutsgrenzen durch Erbteilung, Tausch und Kauf wohl im Laufe der Jahrhunderte vielfach weitgehenden Veränderungen unterworfen.

Außer den erwähnten durchlaufenden Grenzlinien sind uns noch andere Merkmale der keltischen Besiedlung bekannt. Innerhalb der einzelnen Liegenschaften sind die Feldteile durch Gräben, Hecken oder Mauern von einander abgegrenzt, aber diese Abgrenzung ist nicht im Sinne von Eigentumsgrenzen erfolgt, sondern für Zwecke der Bewirtschaftung. Meitzen meint, "Die zahlreichen Gräben dienen zu der fast überall sehr notwendigen Entwässerung, die Hecken und Mauern bieten dem Getreide und den Blüten und Früchten aller im Felde wachsenden Pflanzen Schutz gegen die in Irland so häufigen Stürme. Beide Abgrenzungen ermöglichen aber, das Weidevieh ohne Hirten in den Schlägen Tag und Nacht sich selbst zu überlassen. Überdies schloß die Verzäunung jeden herkömmlichen Gebrauch der Grundstücke durch andere Volksgenossen zu Jagd, Vogelfang usw. völlig aus."

In den Jahren um 1930 hat der Engländer Graford die Aufnahme von Fluren aus dem Flugzeug der Erforschung frühgeschichtliche Flurformen dienstbar gemacht. Er schreibt:

"Ungeahnte Fortschritte hat uns gänzlich überraschend die Luftbildaufnahme für unsere Erkenntnis des Ackerbaues der Vorzeit gebracht, über die wir bis zur Anwendung dieser neuen Technik gar nichts bestimmtes wußten. Zu unserem Erstaunen hat sich die Feldereinteilung aus Zeiten weit vor Christi Geburt noch im Gelände erhalten.

Aus der Keltenzeit stammende Ackersysteme z.B. in Hampshire, England zeigen kleine, unregelmäßige, viereckige Äckerchen, die als helle Streifen im gepflügten Acker herauskommen. Die Felder besaßen als Umgrenzung kleine Wälle, die heim Überackern in moderner Zeit zerpflügt worden sind, wobei die aus dem hellen, gewachsenen Kreideboden entnommene Wallfüllung an die Oberfläche gekommen ist. Dieses ältere Feldsystem wurde dann für uns dadurch kenntlich, daß in ungepflügten oder frisch bestellten Acker die aus hellerem Boden bestehenden Erdwälle ältere Feldgrenzen als helle Linien sichtbar wurden."

Nach Hawkes wurden in England Niederlassungen einer spätbronzezeitlichen Bevölkerung gefunden, die in Rundhütten wohnte und deren Felder mit Wällen umgehen waren. Das System der Ackerumwallung wurde mit fortschreitender Zeit weiter ausgebildet und erreichte nach der keltischen Einwanderung, die in England nicht vor 250 v. Chr. anzunehmen ist, die Hochform. Auf geeigneten trockenen Hochflächen wurden die kleinen rechteckigen Acker mit Wällen umgehen, die das ganze Flursystem umschlossen. Diese Flureinteilung, in England Lynchets genannt, steht im Gegensatz zu den Streifengewannen der angelsächsischen und mittelalterlichen offenen, nicht umwallten Ackerflur.

Zusammenhänge der lynchets mit Dörfern der Eisenzeit. Vierecksschanzen, die als umwallte Gutshöfe anzusprechen sind und Ringwälle, die als Zitadellen der einzelnen Stämme dienten, wurden in England mehrfach in der Eisenzeit C oder der frührömischen Periode nachgewiesen.

Sollten am Boden unserer engeren Heimat nicht auch solche Überreste der keltischen Bodenbearbeitung vorhanden sein? Wenngleich wir nicht erwarten dürfen, daß solche Flurreste in einem Umfang erhalten geblieben sind, wie sie uns in England und Wales entgegentreten, wo sich ja bedeutende keltische Volksreste bis heute erhalten haben, so können wir doch annehmen, daß sich Feldeinfriedungen, seien es Steinmauern oder Erdwälle, zum Teil auch bei uns noch finden lassen müssen.

Bei Begehung meines Arbeitsgebietes fielen mir, vorzugsweise in den kleinen Bauernwäldern, Erdwälle auf, deren Bedeutung mir vorerst unklar war. Später beobachtete ich, daß solche Wälle oder meist Reste solcher, auch im Freiland zwischen Acker- und Wiesenflächen vorhanden sind und sich, da mit Baum- und Strauchwuchs bedeckt, zur Zeit der Belaubung den Blicken entziehen und dann dem Auge als gewöhnliche, einfache Hecken darbieten.

Ähnliche Wallanlagen konnte ich auch in anderen Landesteilen südlich der Donau feststellen, doch nur in geringer Anzahl und fast ausnahmslos nur in kleinen Bauernwäldern. Insbesondere finden sich solche Wälle auch nördlich der Straße Kremsmünster-Sattledt-Wels, in den Wäldern bei Sipbachzell und zwischen Steyr und Wolfern, im Pannwald bei Dietach sowie in den Wäldern des Raben- und des Franzberges südlich von Enns. Eine im Freiland befindliche Wallanlage mit Baum- und Strauchwuchs konnte ich zwischen Sierning und Bad Hall nördlich der Voralpenbundesstraße und westlich der Kote 421 feststellen. Auch im anschließenden Hametwald befinden sich Wallanlagen. Eine Aufzählung aller von mir gefundenen Wallanlagen geht über den Rahmen dieser Arbeit hinaus, doch sind sie in den übrigen Landesteilen sehr spärlich vorhanden, während sie im behandelten Arbeitsgebiet in überraschender Häufigkeit auftreten. Diese WaIIhecken, wie wir sie nennen wollen, wurden bisher nicht oder wenig beachtet und von der bodenständigen Bevölkerung hinsichtlich ihrer ehemaligen Zweckbestimmung verkannt. Meist werden sie als Schanzen aus den Franzosenkriegen angesprochen. Die vorliegenden Zeilen sollen diesen Bodendenkmalen jene Beachtung widmen, die sie verdienen und versuchen, ihre ehemalige Zweckbestimmung zu klären.

Zur Feststellung der im Arbeitsgebiete vorhandenen Wall- und Wallheckenanlagen habe ich das in Frage kommende Gelände eingehend begangen sowie die Lage der Wälle in der Katastralmappe festgehalten. Zum Teil sind die Wallhecken in der Mappe in charakteristischer Weise als eigene Parzellen ausgeschieden und konnte ich nach Art dieser Darstellung eine größere Zahl von Wallhecken feststellen, die seit der Katastervermessung um 1825 Planierungsarbeiten zum Opfer gefallen sind.

Wenn wir an den früheren Umfang der Wallhecken denken, die ohne Zweifel gerade im behandelten Landschaftsteil in zahlreicher Anordnung vorhanden waren, so können wir uns der Vermutung nicht verschließen, daß diese Anlagen das Werk großer Gemeinschaftsarbeiten waren. Gewaltige Erdmengen mußten bewegt werden, um diese zahlreichen Wälle zu errichten, eine Arbeit, die nicht durch einzelne durchgeführt werden konnte. Eine Analogie zu dieser Gemeinschaftsarbeit zeigen uns die keltischen Burganlagen, die mit Rücksicht auf ihre Größe und Ausdehnung ebenfalls nur das Werk gemeinsamer Arbeit sein konnten.

Daß solche Wallanlagen in England und Wales zahlreich vorkommen, wurde besprochen. Auch in den einst keltisch besiedelten Teilen von Frankreich, insbesondere in der Normandie, sind sie vorhanden, wie mir von Teilnehmern des zweiten Weltkrieges mitgeteilt wurde. In welchem Umfang solche Wälle oder Wallhecken auch in den anderen österreichischen Bundesländern vorhanden sind, kann ich nicht sagen. In Niederösterreich fand ich in den Wäldern östlich von Haidershofen Wallanlagen an einer Altstraße, die vom genannten Ort in östlicher Richtung zum Steyrer Flötzerweg führt und diesen beim sogenannten Schmiedstadl erreicht. Ebenso fand ich einen Begleitwall an der Straße von Lembach über den Raabberg nach St. Valentin sowie andere Wälle in den östlich von Ernsthofen gelegenen Wäldern.

An einer von Maria Lavant in Kärnten nach Aguntum führenden Straße konnte ich ein Stück Begleitwall finden, ebenso an jener auf den Magdalensberg.

Schließlich zitiert der Verfasser der Flurgeschichte von Imst ein Schreiben des Oberlehrers K. Kugler, in dem es heißt: "Das fast gänzlich unebene Gelände läßt Vermessungen in Quadraten von 6 actus kaum zu, aber ich erinnere mich auf Grund einer vor Jahren erfolgten Begehung der Flur von Arzill, daß diese größere ebene Ackerkomplexe aufweist, die annähernd quadratisch und an den Rändern zum Teil von wallartigen Erhöhungen eingesäumt sind."

Aus Anlaß der Besichtigung von Viereckschanzen in der Umgehung von München wurde ich durch Universitätsprofessor Reinecke, München, auf zwei Ackerumwallungen aufmerksam gemacht, die in Anschluß an eine Viereckschanze parallel zu einer Schanzenseite ein größeres Areal umschließen. Die eine Umwallung zieht südlich der großen Schanze von Deisenhofen nach einem Waldrand, die andere liegt unweit von dieser, im Zusammenhang mit einer Doppelschanze, auf einer Waldlichtung. Der Charakter der beiden Wälle ist derselbe wie der oberösterreichischen Ackerumwallungen und ihr Zweck war sicher der gleiche, Ackerflächen durch einen behagten Wall vor Rotwild und das weidende Vieh am Ausbrechen zu hindern und vor Raubwild zu schützen.

Bei einer Italienreise konnte ich feststellen, daß die von der via appis zur Basilika Petronellae führende Straße, an welcher mehrere Katakomben liegen, also als Altstraße angesprochen werden muß, zu beiden Seiten von rund 1 m hohen Wällen begleitet wird. Die Straße zeigt hier das gleiche Bild, wie jenes eingewallter Straßen unserer Heimat. Die Reise. die als Gesellschaftsreise stattfand, ließ eine eingehende Untersuchung der Wallanlagen nicht zu, doch sei die Beobachtung hier angefügt.

Schließlich bemerkt Meitzen nach Schilderung des Haufendorfes im Abschnitt "Die nationalen Eigentümlichkeiten der Siedlung der Germanen", daß an diesen noch Reste der Bewehrung, wie sie der Sachsenspiegel voraussetzt, vorhanden sind. Im Gegensatz zur Besiedlung nördlich der Weser, die in Form von Haufendörfern erfolgte - als oberösterreichische Beispiele können wir hier Leonding, Pasching und Hörsching nennen - steht jene am anderen Flußufer. Hier reihen sich die Einzelhöfe aneinander. Aus dem Kartenbild ist sowohl die durchaus abweichende Gestalt der Ansiedlungen, wie die scharfe Grenzlinie, welche beide Siedlungsformen scheidet, ohne weiters zu erkennen. Charakteristisch für die Einzelsiedlung ist, daß ihr Besitz in Kämpen, d.h. in quadratisch oder rundlich geformte Abschnitte liegt, deren jeder von Hecken und Gräben eingezäunt ist.

Dieser Geschlossenheit jeder der Besitzungen entspricht, daß diese vereinzelt über die gesamte Flur der Ortschaft liegen. Nur ausnahmsweise enthält die Flur auch eine dorfähnliche Gruppe von Hausstellen, welche die Kirche oder einen Marktplatz umgeben, und diese Häuser sind in der Hauptsache nicht von Landwirten, sondern von Beamten und Gewerbetreibenden bewohnt.

Die vorliegenden Beobachtungen in anderen Bundesländern sowie außerhalb Österreichs zeigen, daß nicht nur in unserer eigenen Heimat Wallanlagen vorhanden sind, die den unseren gleichen.

Eine Bezeichnung für die Wall- und Grabenanlagen konnte ich bei der Landbevölkerung nicht feststellen, ebensowenig konnte ich darüber Auskunft erhalten, welchen Zweck diese Anlagen einst gehabt haben. Lediglich der Altbauer des Herwegergutes in Schart 15, KG. Mühltal (in der Mappe Holzwegergut) meinte, daß diese Wall- und Grabenanlagen als Umzäunung dienten und teilte mir weiters mit, daß früher das Buschwerk durch Verflechten der Aste zu einem undurchdringlichen Hindernis gestaltet wurde.

Auch das Josefinische Lagebuch kennt keine einheitliche Bezeichnung der Wallanlagen. Verschiedenartige Benennungen, teilweise beschreibende, schließen wir an. So fand ich in den KG. Strienzing, Steinhaus und Sattledt die Bezeichnung Hochanger, in Wipfing und Oberaustall Hochrain, in Steinerkirchen Aufwurfgraben, in Steinhaus aufgeworfener Gehaggraben, in Rührendorf Maissgraben, in Pratsdorf und Lungendorf HaseIgraben, in Unterdürndorf Haselgraben statt einem Erlet, Friedgraben in Zenndorf, Gundendorf, Mitterndorf und Wipfing, in dieser KG. heißt es auch "wo die alte mit Bäumen und Gestrüpp besetzte Gmundener Straße als ein Friedgraben angesehen wird." In Wipfing finden wir auch die Bezeichnung Graben der als Zaun dient. In den KG. Voitsdorf, Gundendorf und Oberschauersberg wird ein Mittergraben genannt, der wohl auch mit unseren Anlagen identisch ist. Schließlich dürfte sich die Bezeichnung Endgraben, die in der KG. Mayersdorf in der Grenzbeschreibung der Holzleithenfeldflur vorkommt, auch auf unsere Gräben Bezug haben.

Die meisten der angeführten Bezeichnungen bedürfen keiner Erklärung. Im allgemeinen ist es der Graben, der bei der Benennung bestimmend war, in den Namen Hochanger und Hochrain ist es hingegen der Wall. Bei der Bezeichnung Haselgraben war der Bewuchs des Walles mit Haselnußstauden, bei der Benennung bestimmend. Ich selbst fand einige Hecken, deren Bewuchs ausschließlich aus Haselnußstauden bestand. Die Anlagen dieser Hecken hängt wohl mit dem früher großen Bedarf an Faßreifen, die aus Haselruten geschnitten wurden, für die Salzfässer des Kammergutes zusammen. Für die Bezeichnungen Endgraben und Mittergraben kann ich keine befriedigende Erklärung geben. Vielleicht steht der Name Mittergraben mit jenen Mitterwegen in Beziehung, die ich in der KG. Dirnberg auch als Bezeichnung für einen Teil der Alten Gmundener-Steyrer Salzstraße, sowie in Hamersedt an der Südwestgrenze der Flur Ritzendorf, die gleichzeitige KG.-Grenze gegenüber Schnelling bildet, fand. Ähnlich wie ich zu den Mitterwegen keine Ober- und Unterwege fand, fehlen auch die oberen und unteren Gräben zu den Mittergräben.

Daß die Wallhecken als Einfriedung ihren Zweck erfüllen sollten, steht außer Zweifel, um so mehr dieser Zweck ja auch in einzelnen Bezeichnungen zum Ausdruck kommt. Die Häufigkeit des Auftretens der Wallhecken schließt Zwecke der Verteidigung aus. Wenngleich der Graben heute meist nicht mehr besonders in Erscheinung tritt, kam ihm doch die wichtigere Bedeutung zu, während der begleitende Wall lediglich die Ablage des Aushubmaterials darstellt. Der Graben bildete ein Hindernis für das in den eingewallten Flächen frei weidende Vieh. Dieses Hindernis konnte der Wall allein nicht bilden, insbesondere dann nicht, wenn der Bewuchs geschlägert war oder die Hacke erst angelegt wurde. Daß die Wallhecke den zusätzlichen Zweck, Schutz der Ackerflächen gegen austrocknende Winde zu Sein, erfüllte, sei betont.

Die Höhe der Wälle ist verschieden und wechselt von 50 cm bis 2 m. Die Fußbreite beträgt einige Meter, im Maximum 5. Beiderseits der Wälle, manchmal nur auf einer Seite, befinden sich meist stark eingeebnete Gräben, aus denen einst das Material zur Anschüttung der Wälle entnommen worden war. Die Wälle brechen sich vielfach im rechten Winkel und zeigen ein Bild, wie es uns auch aus Großbritannien bekannt ist.

Bemerkenswert ist auch, daß Wälle oder Wallhecken als Begleiter von alten Straßen auftreten und verweise ich hier insbesondere auf die von Wels durch das Hochholz laufende Altstraße, die talseits von einem Wall begleitet wird. Auch ein bei Neubau liegendes Altstraßenstück, welches zu einer einst hier befindlichen la-tene-zeitlichen Großsiedlung führte, zeigt einen Begleitwall. In einem Waldstück der KG. Oberschauersberg fand ich zwischen den Parzellen 108 und 113 zwei parallel laufende Wälle im Abstande von 3 m zueinander. Schließlich fand ich in der KG. Hamersedt zwischen den Waldparzellen 407 einerseits und 896 und 909 zwei nahe aneinander laufende Wälle, die sich gegen Südosten trichterförmig erweiterten. Die Wälle und Wallhecken kommen meist an Besitzgrenzen vor, doch vielfach innerhalb eines und desselben Besitzes. Das Material, aus dem diese Wälle geformt wurden, besteht aus dem hier anstehenden Lehm. Es handelt sich also nicht um die Ablage von Klaubsteinen, wie wir solche anderwärts, besonders im Mühlviertel, finden, wo die Klaubsteine und Felsbrocken, ähnlich wie unsere Umwallungen, einzelne Felder und sonstige Kulturflächen umschließen.

Wir finden, daß die überragende Anzahl von Wallhecken im Bereiche der Herrschaft Burg Wels auftritt, ihnen folgen die sonstigen Herrschaften. Da diese Liegenschaften ohne Zweifel früher zum Bereich der Burg Wels gehörten bzw. Herzogsgut waren, welches den Grafen zu Lambach vermutlich als Lehen gegeben wurde, können wir diese Liegenschaften sowie die fünf, die auf dem geringen verbliebenen Lambacher Besitz innerhalb des Arbeitsbereiches entfallen, zusammenziehen. Unter diesem Gesichtspunkt finden wir, daß einer Anzahl von zusammen 92 wallheckenhältigen Gehöften, die zum Bereiche der Herrschaft Burg Wels bzw. Kloster Lambach gehörten, lediglich 14 Anwesen gegenüberstehen, die dem Stifte Kremsmünster untertan waren. Diese Untersuchung liefert uns den Beweis, daß die aus anderen Untersuchungen gewonnene Erkenntnis, daß der Herrschaftsbereich der Burg Wels gegenüber jenem von Kremsmünster, der älter besiedelte ist, ohne Zweifel richtig ist. Dem Stifte Kremsmünster wurden in erster Linie ungerodete Waldgebiete übergeben und geschieht ja auch in der Stiftungsurkunde nur weniger Menschen Erwähnung, die das große zugewiesene Gebiet bewohnten.

Bereits Seifert hat auf die keltische Herkunft der Wallhecken hingewiesen, die er im ganzen keltischen Lebensraum feststellen will.

Wenn wir die Form der WaIIhecken und Wälle sowie das Vorkommen romanischer Flurmaße betrachten, so finden wir, daß Wälle und romanische Fluren vielfach in den gleichen Räumen vorkommen, wenngleich auch vereinzelte Wallanlagen (ohne romanische Maße) sowie romanische Flurgruppen ohne Wallanlagen auftreten. Vielfach finden wir auch Wallanlagen, die zueinander in Entfernungen liegen. die sich durch romanische Maße ausdrücken lassen. Beide Gruppen, Wälle und Quadrafluren, liegen vorwiegend an alten Straßen, meiden die Talniederungen und jene Flächen, die wir als späte Rodungsgebiete erkennen. Es sind dies vorwiegend die zur Traun, Alm und Krems abfallenden Hänge, als auch die Täler des Aiter-, Petten- und Eberstallzeller Baches. Zu den später besiedelten Flächen gehört der Großteil des Besitzes des Stiftes Kremsmünster, der zwischen Steinerkirchen und Eberstallzell und von hier in westlicher Ausdehnung bis zur Alm liegt. In gleicher Weise ist der zwischen Pettenbach und der Alm liegende Boden des Stiftes fast leer von WaIIhecken und romanischen Fluren. Auch die zwischen Voitsdorf und Strienzing-Dornleiten (südlich von Strienzing) einerseits und der Krems andrerseits liegenden Hänge sind frei von Wall- und Quadrafunden. Auffallend ist auch der große leere Fleck, der sich von der Straße Sattledt-Steinerkirchen zwischen dem Aiterbach und der Pyhrnstraße bis gegen Voitsdorf hinzieht. Es ist dies ohne Zweifel das Gebiet des Eiterwaldes der sogenannten Lambacher Stiftungsurkunde, in dessen Bereich noch die Herrenscheibe als Rest des einst großen Waldes liegt.

Die Möglichkeit, daß die Anlage von WaIIhecken in die Zeit der bayrischen Besiedlung fällt, kann nicht ins Auge gefaßt werden. Es müßte doch dann die Verbreitung dieser Anlagen eine weit größere sein und sich mehr oder weniger auf den ganzen bayrisch besiedelten Raum erstrecken. Wenngleich ein Großteil der Wallhecken im Laufe der Jahrhunderte zerstört und eingeebnet wurde, so ist doch nicht anzunehmen, daß in gewissen Landesteilen eine vollständige Beseitigung erfolgte, während sie im Bereiche des Arbeitsgebietes nur teilweise vorgenommen wurde. Schon diese Erwägung allein läßt den Schluß zu, daß die Anlage der Wallhecken einer Zeit beizuordnen ist, in der nur geringe Teile des Landes besiedelt waren. Diese Zeit kann nicht jene der bayrischen Landnahme gewesen sein, wo in kurzer Zeit eine verhältnismäßig dichte Bevölkerung weite Teile des Heimatbodens besetzte und urbar machte. Es bleibt zwangsläufig die vorbayrische, die keltische bzw. keltoromanische Periode, die hinsichtlich Bevölkerungsdichte der gestellten Bedingung entspricht, um so mehr ja, wie wir gesehen haben, die Gepflogenheit der Ackerumwallung eine allgemein keltische war.

Die Frage, warum eine dichtere keltische Besiedlung gerade im Arbeitsraum vorhanden war und in anderen Landesteilen zu fehlen scheint, läßt sich mit der Nähe von Ovilava begründen. der späteren römischen Provinzialhauptstadt, zu deren Hinterland unser Gebiet zählte. Hier saßen ja bereits lange vor der römischen Besetzung Kelten, wie Funde in und bei Wels beweisen. Der Annahme, daß der besagte Raum in der keltischen Periode eine verhältnismäßig dichte Besiedlung zeigt, steht augenscheinlich der Mangel an Funden aus dieser Periode gegenüber. Dieser Mangel besagt wenig, wenn wir bedenken, daß die Funde aus dieser Zeit in erster Linie aus, für den Laien unansehnlichen Gefäßscherben bestehen, denen die ländliche Bevölkerung keine Bedeutung beimißt. Die abgeschiedene Lage, das Fehlen einer heute das Fundgebiet durchziehenden wichtigen Verkehrsstraße, mag auch beigetragen haben, daß solche Funde nicht bekannt wurden. Schließlich wurde selbst die große keltische Siedlung bei Neubau, trotz ihrer günstigen Verkehrslage an der Wiener Bundesstraße, erst in jüngster Zeit bekannt.

Die örtliche Übereinstimmung von Wallhecken und romanischen Fluren, Altstraßen und römerzeitlichen Funden in einem bestimmten Teil des Arbeitsbereiches lassen den Schluß zu, daß auch eine zeitliche Übereinstimmung angenommen werden kann. Auch die örtliche Lage auf den zwischen den Tälern liegenden trockenen Hochflächen ist eine solche, wie sie Hawkes bei einer spätbronzezeitlichen bzw. keltischen Bevölkerung in England als typisch bezeichnet. Unsere Fundgebiet entspricht also in mehr als einer Richtung den Bedingungen, unter denen wir keltisches Bauernland am Boden unserer Heimat suchen müßten. Eine verhältnismäßig nicht zu kleine, in keltischer Zeit genutzte Bodenfläche mag sich in der römischen Periode, mit Rücksicht auf die Nähe der großen römischen Provinzialhauptstadt, nicht unbedeutend vergrößert haben, wie uns die zahlreichen Funde romanischer Flurreste verraten. Die überkommene Art der Ackerbestellung wurde wohl in römischer Zeit von der Landbevölkerung, die zum überwiegenden Teil keltisch war, weitergepflegt.

Die vorliegenden Ausführungen sprechen dafür, daß die Wälle und Wallhecken, die den behandelten Arbeitsbereich in so reicher Zahl bedecken und früher noch viel zahlreicher vorhanden waren, tatsächlich der keltischen bzw. keltoromanischen Periode angehören. Sie stellen ein wertvolles Bodendenkmal unserer Heimat dar, ihre Schonung und ihr Schutz vor restloser Vernichtung eine dankenswerte Aufgabe.

  

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zuletzt geändert: 03.01.2007

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