Wenn wir die Katastralmappe hinsichtlich der
Besitzgrenzen einer eingehenden Durchsicht unterziehen, so finden wir,
daß die Fluraufteilung bei der Besiedlung des Landes nach verschiedenen
Grundsätzen erfolgte. Diese verschiedene Flurform hängt einerseits mit
verschiedenen Zeiträumen zusammen, anderseits mit verschiedenen Methoden,
den Boden zu bearbeiten und den zeitbedingten verschiedenen Ackergeräten.
Diese auf dem ersten Blick unregelmäßige und willkürliche Aufteilung
des Landes zeigt gewisse immer wieder feststellbare Grundsätze der
Kolonisation.
Nicht nur die Aufteilung der Grundflächen verrät
bestimmte Regeln und Gesetze, sondern auch die menschlichen Siedlungen
sind nach solchen errichtet. Ohne in die einzelnen Formen der Gehöfte und
Siedlungen einzugehen, können wir auf den ersten Blick auf den
Katasterblättern Einzelsiedlungen und zusammengedrängte Wohnstätten
unterscheiden.
Während die Einzelhöfe von einer langsam anwachsenden
oder friedlichen Erschließung erzählen, zeigen uns Weiler und Dörfer
Siedlungsstellen, die durch eine Gemeinschaft geschaffen wurden, sei es
aus Not, Zwang oder Gemeinschaftssinn. Insbesondere wurden solche
Gemeinschaftssiedlungen im 12. Jahrhundert durch Gemeinschaftsrodungen im
Wege der Grundherrschaften durchgeführt. Siedlungen beider Art,
Einzelhöfe und Dorfsiedlungen hat es zu allen Zeiten nebeneinander
gegeben, aus dem Vorkommen dieser oder jener Siedlungsform der
Wohnstätten können wir daher im Gegensatz zu mancher Flurform keine
Schlüsse auf die Zeit ihrer Entstehung ziehen.
Wenn wir uns die Frage stellen, bis aus welcher Zeit
zurück auf dem Boden unserer Heimat Flurgrenzen erhalten geblieben sein
können, so müssen wir an jene ferne Zeit denken, wo dieser Boden von
keltischen Volksstämmen besiedelt war. Da auf dem Boden der englischen
Inseln Flurgrenzen aus der Keltenzeit unversehrt bis auf unsere Tage
gekommen sind, ist es geboten, auch den Boden unserer Heimat nach
keltischen Flurgrenzen zu durchforschen.
Im Raume der britannischen Inseln grenzen keltische
Siedlungen auf sehr weite Strecken, nahezu über ganze Grafschaften,
unmittelbar geschlossen aneinander. In dieser streifenartigen
Aufschließung des Landes sind geschlossene Abschnitte aneinander gereiht,
die eine Grundfläche von 160 oder 320 englische acres, das sind
64,8 bzw. 129,6 ha, bedecken. Diese Abschnitte Gartron, Garrow oder
Quarter genannt, zerfallen wieder in vier Teile bzw. einzelne Besitzungen,
Tates genannt, die sonach eine Größe von 40 bzw. 80 acres, d. s. 16,2
bzw. 32,4 ha, haben. Die Größe dieser Siedlungsflächen ist nicht
überall gleich, da wegen der verschiedenen Bodengüte statt 4 auch 6
Quarter vorkommen und außerdem die Häuptlinge bei ihren Tates noch
Überland besaßen. Auch die Feldeinteilung der Abschnitte, der Tates und
Quarters ist eine ganz charakteristische und überall in allen
Grafschaften gleich. Sie bilden zahlreiche unregelmäßige, vierseitige
und trapezoidische, auch dreieckige oder abgerundete Grundstücke von
verschiedener Größe, selten unter, doch auch selten über 4 ha.
Die Feststellung keltischer Siedlungsstellen nach dem
Ausmaß ihrer Grundflächen wird bei uns wohl auf Schwierigkeiten stoßen,
da der heimatliche Boden, entgegen großer Teile der englischen Inseln,
von einem anderen Volk überdeckt wurde. Die einwandernden Bayern haben
bei der Landnahme den Boden nach den Grundsätzen der Langfurchenbreiten
aufgeteilt und wurden alte bayerische Gutsgrenzen durch Erbteilung, Tausch
und Kauf wohl im Laufe der Jahrhunderte vielfach weitgehenden
Veränderungen unterworfen.
Außer den erwähnten durchlaufenden Grenzlinien sind
uns noch andere Merkmale der keltischen Besiedlung bekannt. Innerhalb der
einzelnen Liegenschaften sind die Feldteile durch Gräben, Hecken oder
Mauern von einander abgegrenzt, aber diese Abgrenzung ist nicht im Sinne
von Eigentumsgrenzen erfolgt, sondern für Zwecke der Bewirtschaftung.
Meitzen meint, "Die zahlreichen Gräben dienen zu der fast überall
sehr notwendigen Entwässerung, die Hecken und Mauern bieten dem Getreide
und den Blüten und Früchten aller im Felde wachsenden Pflanzen Schutz
gegen die in Irland so häufigen Stürme. Beide Abgrenzungen ermöglichen
aber, das Weidevieh ohne Hirten in den Schlägen Tag und Nacht sich selbst
zu überlassen. Überdies schloß die Verzäunung jeden herkömmlichen
Gebrauch der Grundstücke durch andere Volksgenossen zu Jagd, Vogelfang
usw. völlig aus."
In den Jahren um 1930 hat der Engländer Graford die
Aufnahme von Fluren aus dem Flugzeug der Erforschung frühgeschichtliche
Flurformen dienstbar gemacht. Er schreibt:
"Ungeahnte Fortschritte hat uns gänzlich
überraschend die Luftbildaufnahme für unsere Erkenntnis des Ackerbaues
der Vorzeit gebracht, über die wir bis zur Anwendung dieser neuen Technik
gar nichts bestimmtes wußten. Zu unserem Erstaunen hat sich die
Feldereinteilung aus Zeiten weit vor Christi Geburt noch im Gelände
erhalten.
Aus der Keltenzeit stammende
Ackersysteme z.B. in Hampshire, England zeigen kleine,
unregelmäßige, viereckige Äckerchen, die als helle Streifen im
gepflügten Acker herauskommen. Die Felder besaßen als Umgrenzung kleine
Wälle, die heim Überackern in moderner Zeit zerpflügt worden sind,
wobei die aus dem hellen, gewachsenen Kreideboden entnommene Wallfüllung
an die Oberfläche gekommen ist. Dieses ältere Feldsystem wurde dann für
uns dadurch kenntlich, daß in ungepflügten oder frisch bestellten Acker
die aus hellerem Boden bestehenden Erdwälle ältere Feldgrenzen als helle
Linien sichtbar wurden."
Nach Hawkes wurden in England Niederlassungen einer
spätbronzezeitlichen Bevölkerung gefunden, die in Rundhütten wohnte und
deren Felder mit Wällen umgehen waren. Das System der Ackerumwallung
wurde mit fortschreitender Zeit weiter ausgebildet und erreichte nach der
keltischen Einwanderung, die in England nicht vor 250 v. Chr. anzunehmen
ist, die Hochform. Auf geeigneten trockenen Hochflächen wurden die
kleinen rechteckigen Acker mit Wällen umgehen, die das ganze Flursystem
umschlossen. Diese Flureinteilung, in England Lynchets genannt, steht im
Gegensatz zu den Streifengewannen der angelsächsischen und
mittelalterlichen offenen, nicht umwallten Ackerflur.
Zusammenhänge der lynchets mit Dörfern der Eisenzeit.
Vierecksschanzen, die als umwallte Gutshöfe anzusprechen sind und
Ringwälle, die als Zitadellen der einzelnen Stämme dienten, wurden in
England mehrfach in der Eisenzeit C oder der frührömischen Periode
nachgewiesen.
Sollten am Boden unserer engeren Heimat nicht auch
solche Überreste der keltischen Bodenbearbeitung vorhanden sein?
Wenngleich wir nicht erwarten dürfen, daß solche Flurreste in einem
Umfang erhalten geblieben sind, wie sie uns in England und Wales
entgegentreten, wo sich ja bedeutende keltische Volksreste bis heute
erhalten haben, so können wir doch annehmen, daß sich Feldeinfriedungen,
seien es Steinmauern oder Erdwälle, zum Teil auch bei uns noch finden
lassen müssen.
Bei Begehung meines Arbeitsgebietes fielen mir,
vorzugsweise in den kleinen Bauernwäldern, Erdwälle auf, deren Bedeutung
mir vorerst unklar war. Später beobachtete ich, daß solche Wälle oder
meist Reste solcher, auch im Freiland zwischen Acker- und Wiesenflächen
vorhanden sind und sich, da mit Baum- und Strauchwuchs bedeckt, zur Zeit
der Belaubung den Blicken entziehen und dann dem Auge als gewöhnliche,
einfache Hecken darbieten.
Ähnliche Wallanlagen konnte ich auch in anderen
Landesteilen südlich der Donau feststellen, doch nur in geringer Anzahl
und fast ausnahmslos nur in kleinen Bauernwäldern. Insbesondere finden
sich solche Wälle auch nördlich der Straße Kremsmünster-Sattledt-Wels,
in den Wäldern bei Sipbachzell und zwischen Steyr und Wolfern, im
Pannwald bei Dietach sowie in den Wäldern des Raben- und des Franzberges
südlich von Enns. Eine im Freiland befindliche Wallanlage mit Baum- und
Strauchwuchs konnte ich zwischen Sierning und Bad Hall nördlich der
Voralpenbundesstraße und westlich der Kote 421 feststellen. Auch im
anschließenden Hametwald befinden sich Wallanlagen. Eine Aufzählung
aller von mir gefundenen Wallanlagen geht über den Rahmen dieser Arbeit
hinaus, doch sind sie in den übrigen Landesteilen sehr spärlich
vorhanden, während sie im behandelten Arbeitsgebiet in überraschender
Häufigkeit auftreten. Diese WaIIhecken, wie wir sie nennen wollen, wurden
bisher nicht oder wenig beachtet und von der bodenständigen Bevölkerung
hinsichtlich ihrer ehemaligen Zweckbestimmung verkannt. Meist werden sie
als Schanzen aus den Franzosenkriegen angesprochen. Die vorliegenden
Zeilen sollen diesen Bodendenkmalen jene Beachtung widmen, die sie
verdienen und versuchen, ihre ehemalige Zweckbestimmung zu klären.
Zur Feststellung der im Arbeitsgebiete vorhandenen
Wall- und Wallheckenanlagen habe ich das in Frage kommende Gelände
eingehend begangen sowie die Lage der Wälle in der Katastralmappe
festgehalten. Zum Teil sind die Wallhecken in der Mappe in
charakteristischer Weise als eigene Parzellen ausgeschieden und konnte ich
nach Art dieser Darstellung eine größere Zahl von Wallhecken
feststellen, die seit der Katastervermessung um 1825 Planierungsarbeiten
zum Opfer gefallen sind.
Wenn wir an den früheren Umfang der Wallhecken denken,
die ohne Zweifel gerade im behandelten Landschaftsteil in zahlreicher
Anordnung vorhanden waren, so können wir uns der Vermutung nicht
verschließen, daß diese Anlagen das Werk großer Gemeinschaftsarbeiten
waren. Gewaltige Erdmengen mußten bewegt werden, um diese zahlreichen
Wälle zu errichten, eine Arbeit, die nicht durch einzelne durchgeführt
werden konnte. Eine Analogie zu dieser Gemeinschaftsarbeit zeigen uns die
keltischen Burganlagen, die mit Rücksicht auf ihre Größe und Ausdehnung
ebenfalls nur das Werk gemeinsamer Arbeit sein konnten.
Daß solche Wallanlagen in England und Wales zahlreich
vorkommen, wurde besprochen. Auch in den einst keltisch besiedelten Teilen
von Frankreich, insbesondere in der Normandie, sind sie vorhanden, wie mir
von Teilnehmern des zweiten Weltkrieges mitgeteilt wurde. In welchem
Umfang solche Wälle oder Wallhecken auch in den anderen österreichischen
Bundesländern vorhanden sind, kann ich nicht sagen. In Niederösterreich
fand ich in den Wäldern östlich von Haidershofen Wallanlagen an einer
Altstraße, die vom genannten Ort in östlicher Richtung zum Steyrer
Flötzerweg führt und diesen beim sogenannten Schmiedstadl erreicht.
Ebenso fand ich einen Begleitwall an der Straße von Lembach über den
Raabberg nach St. Valentin sowie andere Wälle in den östlich von
Ernsthofen gelegenen Wäldern.
An einer von Maria Lavant in Kärnten nach Aguntum
führenden Straße konnte ich ein Stück Begleitwall finden, ebenso an
jener auf den Magdalensberg.
Schließlich zitiert der Verfasser der Flurgeschichte
von Imst ein Schreiben des Oberlehrers K. Kugler, in dem es heißt:
"Das fast gänzlich unebene Gelände läßt Vermessungen in Quadraten
von 6 actus kaum zu, aber ich erinnere mich auf Grund einer vor
Jahren erfolgten Begehung der Flur von Arzill, daß diese größere ebene
Ackerkomplexe aufweist, die annähernd quadratisch und an den Rändern zum
Teil von wallartigen Erhöhungen eingesäumt sind."
Aus Anlaß der Besichtigung von Viereckschanzen in der
Umgehung von München wurde ich durch Universitätsprofessor Reinecke,
München, auf zwei Ackerumwallungen aufmerksam gemacht, die in Anschluß
an eine Viereckschanze parallel zu einer Schanzenseite ein größeres
Areal umschließen. Die eine Umwallung zieht südlich der großen Schanze
von Deisenhofen nach einem Waldrand, die andere liegt unweit von dieser,
im Zusammenhang mit einer Doppelschanze, auf einer Waldlichtung. Der
Charakter der beiden Wälle ist derselbe wie der oberösterreichischen
Ackerumwallungen und ihr Zweck war sicher der gleiche, Ackerflächen durch
einen behagten Wall vor Rotwild und das weidende Vieh am Ausbrechen zu
hindern und vor Raubwild zu schützen.
Bei einer Italienreise konnte ich feststellen, daß die
von der via appis zur Basilika Petronellae führende Straße, an welcher
mehrere Katakomben liegen, also als Altstraße angesprochen werden muß,
zu beiden Seiten von rund 1 m hohen Wällen begleitet wird. Die Straße
zeigt hier das gleiche Bild, wie jenes eingewallter Straßen unserer
Heimat. Die Reise. die als Gesellschaftsreise stattfand, ließ eine
eingehende Untersuchung der Wallanlagen nicht zu, doch sei die Beobachtung
hier angefügt.
Schließlich bemerkt Meitzen nach Schilderung des
Haufendorfes im Abschnitt "Die nationalen Eigentümlichkeiten der
Siedlung der Germanen", daß an diesen noch Reste der Bewehrung, wie
sie der Sachsenspiegel voraussetzt, vorhanden sind. Im Gegensatz zur
Besiedlung nördlich der Weser, die in Form von Haufendörfern erfolgte -
als oberösterreichische Beispiele können wir hier Leonding, Pasching und
Hörsching nennen - steht jene am anderen Flußufer. Hier reihen sich die
Einzelhöfe aneinander. Aus dem Kartenbild ist sowohl die durchaus
abweichende Gestalt der Ansiedlungen, wie die scharfe Grenzlinie, welche
beide Siedlungsformen scheidet, ohne weiters zu erkennen. Charakteristisch
für die Einzelsiedlung ist, daß ihr Besitz in Kämpen, d.h. in
quadratisch oder rundlich geformte Abschnitte liegt, deren jeder von
Hecken und Gräben eingezäunt ist.
Dieser Geschlossenheit jeder der Besitzungen
entspricht, daß diese vereinzelt über die gesamte Flur der Ortschaft
liegen. Nur ausnahmsweise enthält die Flur auch eine dorfähnliche Gruppe
von Hausstellen, welche die Kirche oder einen Marktplatz umgeben, und
diese Häuser sind in der Hauptsache nicht von Landwirten, sondern von
Beamten und Gewerbetreibenden bewohnt.
Die vorliegenden Beobachtungen in anderen
Bundesländern sowie außerhalb Österreichs zeigen, daß nicht nur in
unserer eigenen Heimat Wallanlagen vorhanden sind, die den unseren
gleichen.
Eine Bezeichnung für die Wall- und Grabenanlagen
konnte ich bei der Landbevölkerung nicht feststellen, ebensowenig konnte
ich darüber Auskunft erhalten, welchen Zweck diese Anlagen einst gehabt
haben. Lediglich der Altbauer des Herwegergutes in Schart 15, KG. Mühltal
(in der Mappe Holzwegergut) meinte, daß diese Wall- und Grabenanlagen als
Umzäunung dienten und teilte mir weiters mit, daß früher das Buschwerk
durch Verflechten der Aste zu einem undurchdringlichen Hindernis gestaltet
wurde.
Auch das Josefinische Lagebuch kennt keine einheitliche
Bezeichnung der Wallanlagen. Verschiedenartige Benennungen, teilweise
beschreibende, schließen wir an. So fand ich in den KG. Strienzing,
Steinhaus und Sattledt die Bezeichnung Hochanger, in Wipfing und
Oberaustall Hochrain, in Steinerkirchen Aufwurfgraben, in Steinhaus
aufgeworfener Gehaggraben, in Rührendorf Maissgraben, in Pratsdorf und
Lungendorf HaseIgraben, in Unterdürndorf Haselgraben statt einem Erlet,
Friedgraben in Zenndorf, Gundendorf, Mitterndorf und Wipfing, in dieser
KG. heißt es auch "wo die alte mit Bäumen und Gestrüpp besetzte
Gmundener Straße als ein Friedgraben angesehen wird." In Wipfing
finden wir auch die Bezeichnung Graben der als Zaun dient. In den KG.
Voitsdorf, Gundendorf und Oberschauersberg wird ein Mittergraben genannt,
der wohl auch mit unseren Anlagen identisch ist. Schließlich dürfte sich
die Bezeichnung Endgraben, die in der KG. Mayersdorf in der
Grenzbeschreibung der Holzleithenfeldflur vorkommt, auch auf unsere
Gräben Bezug haben.
Die meisten der angeführten Bezeichnungen bedürfen
keiner Erklärung. Im allgemeinen ist es der Graben, der bei der Benennung
bestimmend war, in den Namen Hochanger und Hochrain ist es hingegen der
Wall. Bei der Bezeichnung Haselgraben war der Bewuchs des Walles mit
Haselnußstauden, bei der Benennung bestimmend. Ich selbst fand einige
Hecken, deren Bewuchs ausschließlich aus Haselnußstauden bestand. Die
Anlagen dieser Hecken hängt wohl mit dem früher großen Bedarf an
Faßreifen, die aus Haselruten geschnitten wurden, für die Salzfässer
des Kammergutes zusammen. Für die Bezeichnungen Endgraben und
Mittergraben kann ich keine befriedigende Erklärung geben. Vielleicht
steht der Name Mittergraben mit jenen Mitterwegen in Beziehung, die ich in
der KG. Dirnberg auch als Bezeichnung für einen Teil der Alten
Gmundener-Steyrer Salzstraße, sowie in Hamersedt an der Südwestgrenze
der Flur Ritzendorf, die gleichzeitige KG.-Grenze gegenüber Schnelling
bildet, fand. Ähnlich wie ich zu den Mitterwegen keine Ober- und
Unterwege fand, fehlen auch die oberen und unteren Gräben zu den
Mittergräben.
Daß die Wallhecken als Einfriedung ihren Zweck
erfüllen sollten, steht außer Zweifel, um so mehr dieser Zweck ja auch
in einzelnen Bezeichnungen zum Ausdruck kommt. Die Häufigkeit des
Auftretens der Wallhecken schließt Zwecke der Verteidigung aus.
Wenngleich der Graben heute meist nicht mehr besonders in Erscheinung
tritt, kam ihm doch die wichtigere Bedeutung zu, während der begleitende
Wall lediglich die Ablage des Aushubmaterials darstellt. Der Graben
bildete ein Hindernis für das in den eingewallten Flächen frei weidende
Vieh. Dieses Hindernis konnte der Wall allein nicht bilden, insbesondere
dann nicht, wenn der Bewuchs geschlägert war oder die Hacke erst angelegt
wurde. Daß die Wallhecke den zusätzlichen Zweck, Schutz der
Ackerflächen gegen austrocknende Winde zu Sein, erfüllte, sei betont.
Die Höhe der Wälle ist verschieden
und wechselt von 50 cm bis 2 m. Die Fußbreite beträgt einige Meter, im
Maximum 5. Beiderseits der Wälle, manchmal nur auf einer Seite, befinden
sich meist stark eingeebnete Gräben, aus denen einst das Material zur
Anschüttung der Wälle entnommen worden war. Die Wälle brechen sich
vielfach im rechten Winkel und zeigen ein Bild, wie es uns auch aus
Großbritannien bekannt ist.
Bemerkenswert ist auch, daß Wälle oder Wallhecken als
Begleiter von alten Straßen auftreten und verweise ich hier insbesondere
auf die von Wels durch das Hochholz laufende Altstraße, die talseits von
einem Wall begleitet wird. Auch ein bei Neubau liegendes
Altstraßenstück, welches zu einer einst hier befindlichen la-tene-zeitlichen Großsiedlung führte, zeigt einen Begleitwall. In
einem Waldstück der KG. Oberschauersberg fand ich zwischen den Parzellen
108 und 113 zwei parallel laufende Wälle im Abstande von 3 m zueinander.
Schließlich fand ich in der KG. Hamersedt zwischen den Waldparzellen 407
einerseits und 896 und 909 zwei nahe aneinander laufende Wälle,
die sich gegen Südosten trichterförmig erweiterten. Die Wälle und
Wallhecken kommen meist an Besitzgrenzen vor, doch vielfach innerhalb
eines und desselben Besitzes. Das Material, aus dem diese Wälle geformt
wurden, besteht aus dem hier anstehenden Lehm. Es handelt sich also nicht
um die Ablage von Klaubsteinen, wie wir solche anderwärts, besonders im
Mühlviertel, finden, wo die Klaubsteine und Felsbrocken, ähnlich wie
unsere Umwallungen, einzelne Felder und sonstige Kulturflächen
umschließen.
Wir finden, daß die überragende Anzahl von Wallhecken
im Bereiche der Herrschaft Burg Wels auftritt, ihnen folgen die sonstigen
Herrschaften. Da diese Liegenschaften ohne Zweifel früher zum Bereich der
Burg Wels gehörten bzw. Herzogsgut waren, welches den Grafen zu Lambach
vermutlich als Lehen gegeben wurde, können wir diese Liegenschaften sowie
die fünf, die auf dem geringen verbliebenen Lambacher Besitz innerhalb
des Arbeitsbereiches entfallen, zusammenziehen. Unter diesem Gesichtspunkt
finden wir, daß einer Anzahl von zusammen 92 wallheckenhältigen
Gehöften, die zum Bereiche der Herrschaft Burg Wels bzw. Kloster Lambach
gehörten, lediglich 14 Anwesen gegenüberstehen, die dem Stifte
Kremsmünster untertan waren. Diese Untersuchung liefert uns den Beweis,
daß die aus anderen Untersuchungen gewonnene Erkenntnis, daß der
Herrschaftsbereich der Burg Wels gegenüber jenem von Kremsmünster, der
älter besiedelte ist, ohne Zweifel richtig ist. Dem Stifte Kremsmünster
wurden in erster Linie ungerodete Waldgebiete übergeben und geschieht ja
auch in der Stiftungsurkunde nur weniger Menschen Erwähnung, die das
große zugewiesene Gebiet bewohnten.
Bereits Seifert hat auf die keltische Herkunft der
Wallhecken hingewiesen, die er im ganzen keltischen Lebensraum feststellen
will.
Wenn wir die Form der WaIIhecken und Wälle sowie das Vorkommen
romanischer Flurmaße betrachten, so finden wir, daß Wälle und
romanische Fluren vielfach in den gleichen Räumen vorkommen, wenngleich
auch vereinzelte Wallanlagen (ohne romanische Maße) sowie romanische
Flurgruppen ohne Wallanlagen auftreten. Vielfach finden wir auch
Wallanlagen, die zueinander in Entfernungen liegen. die sich durch
romanische Maße ausdrücken lassen. Beide Gruppen, Wälle und
Quadrafluren, liegen vorwiegend an alten Straßen, meiden die
Talniederungen und jene Flächen, die wir als späte Rodungsgebiete
erkennen. Es sind dies vorwiegend die zur Traun, Alm und Krems abfallenden
Hänge, als auch die Täler des Aiter-, Petten- und Eberstallzeller
Baches. Zu den später besiedelten Flächen gehört der Großteil des
Besitzes des Stiftes Kremsmünster, der zwischen Steinerkirchen und
Eberstallzell und von hier in westlicher Ausdehnung bis zur Alm liegt. In
gleicher Weise ist der zwischen Pettenbach und der Alm liegende Boden des
Stiftes fast leer von WaIIhecken und romanischen Fluren. Auch die zwischen
Voitsdorf und Strienzing-Dornleiten (südlich von Strienzing) einerseits
und der Krems andrerseits liegenden Hänge sind frei von Wall- und
Quadrafunden. Auffallend ist auch der große leere Fleck, der sich von der
Straße Sattledt-Steinerkirchen zwischen dem Aiterbach und der
Pyhrnstraße bis gegen Voitsdorf hinzieht. Es ist dies ohne Zweifel das
Gebiet des Eiterwaldes der sogenannten Lambacher Stiftungsurkunde, in
dessen Bereich noch die Herrenscheibe als Rest des einst großen Waldes
liegt.
Die Möglichkeit, daß die Anlage von WaIIhecken in die
Zeit der bayrischen Besiedlung fällt, kann nicht ins Auge gefaßt werden.
Es müßte doch dann die Verbreitung dieser Anlagen eine weit größere
sein und sich mehr oder weniger auf den ganzen bayrisch besiedelten Raum
erstrecken. Wenngleich ein Großteil der Wallhecken im Laufe der
Jahrhunderte zerstört und eingeebnet wurde, so ist doch nicht anzunehmen,
daß in gewissen Landesteilen eine vollständige Beseitigung erfolgte,
während sie im Bereiche des Arbeitsgebietes nur teilweise vorgenommen
wurde. Schon diese Erwägung allein läßt den Schluß zu, daß die Anlage
der Wallhecken einer Zeit beizuordnen ist, in der nur geringe Teile des
Landes besiedelt waren. Diese Zeit kann nicht jene der bayrischen
Landnahme gewesen sein, wo in kurzer Zeit eine verhältnismäßig dichte
Bevölkerung weite Teile des Heimatbodens besetzte und urbar machte. Es
bleibt zwangsläufig die vorbayrische, die keltische bzw. keltoromanische
Periode, die hinsichtlich Bevölkerungsdichte der gestellten Bedingung
entspricht, um so mehr ja, wie wir gesehen haben, die Gepflogenheit der
Ackerumwallung eine allgemein keltische war.
Die Frage, warum eine dichtere keltische Besiedlung
gerade im Arbeitsraum vorhanden war und in anderen Landesteilen zu fehlen
scheint, läßt sich mit der Nähe von Ovilava begründen. der späteren
römischen Provinzialhauptstadt, zu deren Hinterland unser Gebiet zählte.
Hier saßen ja bereits lange vor der römischen Besetzung Kelten, wie
Funde in und bei Wels beweisen. Der Annahme, daß der besagte Raum in der
keltischen Periode eine verhältnismäßig dichte Besiedlung zeigt, steht
augenscheinlich der Mangel an Funden aus dieser Periode gegenüber. Dieser
Mangel besagt wenig, wenn wir bedenken, daß die Funde aus dieser Zeit in
erster Linie aus, für den Laien unansehnlichen Gefäßscherben bestehen,
denen die ländliche Bevölkerung keine Bedeutung beimißt. Die
abgeschiedene Lage, das Fehlen einer heute das Fundgebiet durchziehenden
wichtigen Verkehrsstraße, mag auch beigetragen haben, daß solche Funde
nicht bekannt wurden. Schließlich wurde selbst die große keltische
Siedlung bei Neubau, trotz ihrer günstigen Verkehrslage an der Wiener
Bundesstraße, erst in jüngster Zeit bekannt.
Die örtliche Übereinstimmung von Wallhecken und
romanischen Fluren, Altstraßen und römerzeitlichen Funden in einem
bestimmten Teil des Arbeitsbereiches lassen den Schluß zu, daß auch eine
zeitliche Übereinstimmung angenommen werden kann. Auch die örtliche Lage
auf den zwischen den Tälern liegenden trockenen Hochflächen ist eine
solche, wie sie Hawkes bei einer spätbronzezeitlichen bzw. keltischen
Bevölkerung in England als typisch bezeichnet. Unsere Fundgebiet
entspricht also in mehr als einer Richtung den Bedingungen, unter denen
wir keltisches Bauernland am Boden unserer Heimat suchen müßten. Eine
verhältnismäßig nicht zu kleine, in keltischer Zeit genutzte
Bodenfläche mag sich in der römischen Periode, mit Rücksicht auf die
Nähe der großen römischen Provinzialhauptstadt, nicht unbedeutend
vergrößert haben, wie uns die zahlreichen Funde romanischer Flurreste
verraten. Die überkommene Art der Ackerbestellung wurde wohl in
römischer Zeit von der Landbevölkerung, die zum überwiegenden Teil
keltisch war, weitergepflegt.
Die vorliegenden Ausführungen sprechen dafür, daß
die Wälle und Wallhecken, die den behandelten Arbeitsbereich in so
reicher Zahl bedecken und früher noch viel zahlreicher vorhanden waren,
tatsächlich der keltischen bzw. keltoromanischen Periode angehören. Sie
stellen ein wertvolles Bodendenkmal unserer Heimat dar, ihre Schonung und
ihr Schutz vor restloser Vernichtung eine dankenswerte Aufgabe.